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Die Lage über den Zwischenbehördlichen Koordinationsrat für den Tourismus

Verordnung von Zwischenbehördlichem Koordinierungsrat für Touristik (Hauptpunkte)

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Zwischenbehördlicher Koordinierungsrat für Touristik (weiter - Rat), ein ständig wirkendes kollegiales Organ, wurde davon geschaffen: zum Zweck der Zusammenwirkensbesserung unter Leitungsstrukturen der vollziehenden Organe und Reisegewerbesubjekten, Kontroll- und Rechtsschutzorganen, Erarbeitung einheitlicher Strategie für Einführung des Touristenprodukts Donlands und Heranziehung von russischen und ausländischen Touristen zum Rostower Gebiet, und Empfehlensausarbeitung für Verwirklichung von:

  • Staatspolitik im Touristikbereich und Konkurrenzentwicklung durch Beschaffung und effiziente Ausnutzung von Finanzressourcen, um die entsprechende Zielprogramme, Projekte und Maßnahmen zu verwirklichen;
  • Gebietsprogrammen und Abkommen für Touristikentwicklung und Unterstützung.

II. Hauptziele und Aufgaben der Rattätigkeit

2.1. Hauptziele:

2.1.1. Formierung und Einführung der Touristenrouten von Rostower Gebiet.
2.1.2. Vergrößerung des Reisegewerbebeitrags zur Wirtschaftsentwicklung von Rostower Gebiet.
2.1.3. Unterstützung der Belange der Reisegewerbesubjekten von Rostower Gebiet bei internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.
2.1.4. Beibehaltung, rationelle Ausnutzung und Entwicklung von Touristenressourcen, Natur- und Kulturerbe.

2.2. Hauptaufgaben:

2.2.1. Erörterung der Fragen für Formierung konkurrenzfähiges Touristikbereichs auf Territorium von Rostower Gebiet.
2.2.2. Sicherstellung der Zusammenarbeit unter Gesellschaftsunternehmerbunden, Reisegewerbesubjekten und vollziehenden Organen, Organen der örtlichen Selbstverwaltung.
...

2.2.5. Erhöhung der Effektivität vor Touristenressourcenausnutzung, darunter, Unterstützung der Anwerbung von Investitionen und Entwicklung der Bewohnungsobjekten, Transportinfrastruktur, Informationsnetz und anderer Touristeninfrastrukturelemente.
2.2.6. Unterstützung wissenschaftlichen, soziologischen, statistischen Erforschungen im Touristikbereich, Empfehlensausarbeitung für Touristikentwicklung in Rostower Gebiet.
2.2.7. Vervollkommnung des Systems von der Informationsunterstützung des Reisegewerbes, Anlage aktiver Werbetätigkeit.
2.2.8. Förderung der Nationaltouristenserviceerzeuger für Touristikentwicklung auf ganzem Territorium von Rostower Gebiet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung.
2.2.9. Erhöhung der Touristenservicequalität in Rostower Gebiet.
2.2.10. Mitarbeit bei Lehrpläneerarbeitung im Touristikbereich, Verfolgung der Personalpolitik, zu internationalem Standard adaptiert.
...

2.2.12. Teilnahme an Organisierung und Anlage der Seminare, Symposien, Foren, Ausstellungen, Messen für Erfahrungsaustausch und Verwirklichung der Leistungen von Vertretern von Rostower Gebiet.
2.2.13. Analyse von Tendenzen und Entwicklungsgegebenheiten Reisegewerbes in Regionen, um die Touristikvertreter zu fördern und unterstützen.
2.2.14. Förderung der interregionalen und internationalen Verhältnisse, um die Touristikrouten von Rostower Gebiet einzuführen.
2.2.15. Teilnahme an Evaluationswettbewerben, Schulungen und anderen Maßnahmen auf föderalen und regionalen Ebenen.
...

2.2.17. Unterstützung der Reisegewerbevertreter bei Mitarbeit mit Organen der Staatsmacht und Staatskontrolle (Aufsicht).
2.2.18. Lösung anderer Fragen, mit Touristikentwicklung verbunden.

III. Ratsfunktionen

3.1. Der Rat besteht aus Vertretern von regionalen vollziehenden Organen, Gemeinden, Reisegewerbesubjekten, Hochschulen, Museen und Sozialorganisationen.

3.2. Die Ratleitung wird vom Vorsitzenden oder von bevollmächtigtem Person, aus der Mitte der Ratmitgliedschaft gewählt, verwirklicht.

3.3. Die Orgware der Rattätigkeit (Materialvorbereitung, Benachrichtigung der Ratmitgliedschaft rechtzeitig, Stenographie) wird vom Ratgeschäftsführer verwirklicht.

 

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